•Sport ist in sportartüblicher Mannschaftsgröße möglich.
•Jede Sportstätte muss ein Präventionskonzept erstellen und einen COVID-19-Beauftragten ernennen.
•Sperrstunde ist 22.00 Uhr.
•Test-Gültigkeit von Zutrittstests:
Selbsttest mit digitaler Lösung: 24h
Selbsttest vor Ort unter Aufsicht: gilt nur für die Dauer des Aufenthalts
Antigentest: 48h
PCR-Test: 72h
Genesene Personen: 6 Monate bis nach der Krankheit
Geimpfte Personen
22 Tage nach der Erstimpfung